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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beuth Verlag GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zu-künftigen Geschäftsbeziehungen (einschließlich deren Anbahnung) zwischen der Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) und ihren Kun-den („Kunde“) im Hinblick auf Verträge über die Nutzung der von Beuth angebotenen Pro-dukte von Beuth. Sie gelten auch gegenüber Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind.

1.2 Produkte sind zum Beispiel technische Regeln (wie insbesondere DIN-Normen und Nor-men anderer technischer Regelsetzer), Zeitschriften, (Taschen-)Bücher oder sonstige Publikationen sowie Datenbankwerke, Datenbanken, Software und sonstige Inhalte, wie sie von Beuth in elektronischer (PDF, E-Book) oder gedruckter Form, einzeln oder als Sammlung, auf Datenträger, per Download oder im Online-Zugriff im Rahmen von Einzel-bestellungen, Online-Diensten, Aktualisierungsdiensten, Datendiensten, Loseblattsamm-lungen oder anderen Bezugsformen angeboten werden. Zu den Produkten im Sinne dieser AGB gehören außerdem die von Beuth angebotenen Leistungen, die mit den Produkten in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel die Beratung, die Beschaffung von technischen Regeln oder Daten, die Datenaufbereitung oder sonstige Leistungen sowie die im Rahmen der DIN-Akademie angebotenen Seminare, Tagungen, Kurse, Workshops, Webinare, E-Learning-Module oder sonstige Schulungsleistungen.

1.3 Konkrete Einzelheiten zum Preis, zu den Nutzungsbedingungen und zu technischen As-pekten des jeweils vom Kunden bestellten Produkts werden vertraglich gesondert verein-bart oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen oder – wenn der Kunde kein Verbraucher ist – dem Kunden vor seiner Bestellung bekanntgemacht („Zu-satzbedingungen“). Die Zusatzbedingungen ergänzen die AGB vorrangig für das jeweilige Produkt.

1.4 Es gelten ausschließlich die Bedingungen von Beuth (AGB und Zusatzbedingungen). Ab-weichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Beuth ihrer Geltung aus-drücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Beuth in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB und den Zusatzbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Beuth maßgebend.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB oder den Zusatzbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder aus-drücklich ausgeschlossen werden.

1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden ge-genüber Beuth abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.8 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei Online-Diensten, Aktualisierungsdiensten, Abos usw.) behält Beuth sich – mit Ausnahme der Regelungen für die Vergütung und den Leistungsumfang, die ggf. gemäß spezieller Regelungen geändert werden können – Änderungen der AGB und der Zusatzbedingungen vor, soweit dies aus sachgerechten Gründen (z. B. zur Anpassung an geänderte rechtliche, organisatorische oder technische Umstände oder aus anderen gleichwertigen Gründen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Kunde wird hierüber mindestens einen Monat im Voraus in Textform benachrichtigt. Innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag, den die Änderungen betreffen, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen worden, wird der betreffende Vertrag zu den geänderten Regelungen fortgeführt.

1.9 Verträge über Dauerschuldverhältnisse (z. B. Online-Dienste, Aktualisierungsdienste, Abos usw.) schließt Beuth ausschließlich mit Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Entsprechende Angebote über Dauerschuldverhältnisse richtet Beuth deswegen ausschließlich an Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Beuth verlangt daher vom Kunden vor dem Vertragsschluss dessen ausdrückliche Bestätigung, den Vertrag nicht als Verbraucher zu schließen. Außerdem kann Beuth vom Kunden vor dem Vertragsschluss verlangen, dass er Beuth entsprechende Nachweise erbringt, z. B durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

2 Vertragsschluss

2.1 Angebote von Beuth, vor allem der Inhalt auf den Internetseiten des Beuth Webshops oder anderer Online-Dienste, sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Beuth dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Erst die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.

2.2 Bestellt der Kunde über das Internet, kann er aus dem angebotenen Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die bei der Bestellung angegebenen Daten jederzeit ändern. Mit dem Abschicken der Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB einschließlich der Zusatzbedingungen, die für das jeweils bestellte Produkt gelten. Daraufhin schickt Beuth dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann.

2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Beuth das Vertragsangebot des Kunden annimmt. Die Annahme erklärt Beuth entweder durch die Übersendung der Bestellbestätigung per E-Mail, durch die Übersendung der Zugangsdaten für den Online-Dienst, durch die Bereitstellung des bestellten Produkts zum Versand bzw. zum Download oder durch den Beginn der Leistungserbringung. In der Bestellbestätigung per E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung des Produkts, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Zusatzbedingungen und Bestellbestätigung) dem Kunden von Beuth auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Versionen der AGB oder der Zusatzbedingungen in anderer Sprache dienen ausschließlich Informationszwecken. Im Falle eines Widerspruchs mit einer Version in anderer Sprache geht die deutsche Version vor.

3 Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Beuth berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, selbst zu bestimmen.

3.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.3 Auf Kunden, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung einer verkauften Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt („Versandunternehmen“) über (§ 447 Abs. 1 BGB). Auf Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung einer verkauften Sache an das Versandunternehmen nur dann über, wenn der Kunde das Versandunternehmen mit der Ausführung beauftragt hat und Beuth dem Kunden das Versandunternehmen davor nicht benannt hat.

3.4 Ist der Kunde kein Verbraucher, behält sich Beuth das Eigentum an verkauften beweglichen Sachen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, wobei Beuth auf Verlagen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Beuth freigibt, soweit und solange der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt. Gegenüber Verbrauchern behält sich Beuth das Eigentum an verkauften beweglichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

4 Download und Kundenkonto

4.1 Soweit der Kunde Produkte in elektronischer Form bestellt (z. B. technische Regeln im Format PDF oder E-Books), stellt Beuth das bestellte Produkt dem Nutzer über sein Kundenkonto online für einen Zeitraum von 30 Tagen zum einmaligen Herunterladen (Download) bereit. Über die Bereitstellung und den direkten Link zum Herunterladen im Konto des Kunden informiert Beuth den Kunden per E-Mail. Will der Kunde das Produkt nach diesem Zeitraum oder erneut Herunterladen, muss er es erneut kostenpflichtig bestellen. Für ein Kundenkonto muss sich der Kunde kostenfrei bei Beuth registrieren. Mit der Bereitstellung gilt das Produkt als übergeben und endet die Verantwortung von Beuth für die Datenübertragung.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung seines Kontos den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und, sofern erforderlich, für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen. Der Kunde wird Beuth unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind.

4.3 Wird sein Kundenkonto mit der Zugangskennung des Kunden genutzt, werden die Nutzungshandlungen dem Kunden zugerechnet. Die Zurechnung entfällt in dem Umfang, wie der Kunde nachweisen kann, dass die Nutzungshandlung nicht vom ihm stammt und er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

4.4 Eine Software zur Darstellung oder Recherche gehört nicht zum Lieferumfang. Der Kunde hat die Voraussetzungen zur Nutzung der in elektronischer Form bestellten Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu schaffen.

5 Nutzungsrechte

5.1 An den bestellten Produkten erwirbt der Kunde einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrechte für eigene Zwecke unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

5.2 An einzeln angebotenen technischen Regeln und sonstigen Publikationen in elektronischer Form erwirbt der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung an einem Einzelplatz. Die Nutzung schließt das dauerhafte Abspeichern sowie das Anfertigen von einzelnen Papierkopien in den engen Schranken des Urheberrechtes ein. Beuth behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise weiter zu beschränken; auf die Beschränkung wird der Kunde bei der Bestellung der jeweiligen Publikation hingewiesen.

5.3 Die Nutzung von technischen Regeln und sonstigen Publikationen für eigene innerbetriebliche Zwecke im innerbetrieblichen Netzwerk des Nutzers setzt den gesonderten Erwerb einer entsprechenden Netzwerklizenz voraus. Deren Umfang ist inhaltlich auf die in der Netzwerklizenz angegebenen Gegebenheiten (z. B. Anzahl der Mitarbeiter und/oder Standorte) und zeitlich auf die Laufzeit der Netzwerklizenz beschränkt.

5.4 Bei Online-Diensten und Publikationssammlungen auf Datenträger (z. B. Regelwerke auf CD/DVD) erwirbt der Kunde das Recht, betriebsintern an einem Einzelplatz lesend auf die Inhalte zuzugreifen und in den Produkten zu recherchieren. Die Nutzung schließt das dauerhafte Abspeichern sowie das Anfertigen von einzelnen Papierkopien in den engen Schranken des Urheberrechtes ein. Beuth behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise weiter zu beschränken; auf die Beschränkung wird der Kunde bei der Bestellung der jeweiligen Produkte hingewiesen. Der Zugriff durch mehrere Personen (Mehrfachnutzung) setzt den Erwerb einer Firmen- oder Mehrplatzlizenz voraus, die den Zugriff inhaltlich auf die in der Lizenz angegebenen Gegebenheiten (z. B. Anzahl der Mitarbeiter und/oder Standorte) beschränkt. Bei Online-Diensten ist die Nutzung zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages über die Nutzung des Online-Dienstes beschränkt.

5.5 Jede Nutzung, die über die vorgehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 hinausgeht und nicht durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet ist, bedarf der vorherigen, gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung durch Beuth in Textform. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe der Produkte oder deren Inhalte sowie das Einräumen von Zugriffsmöglichkeiten auf die Produkte oder deren Inhalte an Dritte, das automatisierte Extrahieren von Inhalten, das Herstellen systematischer Sammlungen aus den Inhalten, die systematische Weiterverarbeitung der Produkte, Inhalte oder Rechercheergebnisse, insbesondere durch die Vervielfältigung eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils der Datenbanken, das Entfernen von Hinweisen auf Urheberrechte, das Erstellen und Verwenden von Übersetzungen oder anderen Bearbeitungen, das Erstellen und Verwenden von Vervielfältigungen, die nicht ausschließlich dem eigenen Gebrauch des Kunden dienen sowie jede andere über die vorgehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 hinausgehende Form der gewerblichen Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Informationsvermittlung auf der Grundlage der Produkte. Beuth behält sich das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG vor. Beuth ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine unzulässige Nutzung unterbunden wird. Der Kunde darf keine Mittel einsetzen, um diese Maßnahmen zu überwinden oder zu umgehen. Er darf insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus den Produkten abrufen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist Beuth berechtigt, den Zugang zu dem betroffenen Produkt sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von Beuth, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

5.6 Ändern sich Gegebenheiten beim Kunden, die für den Umfang der Lizenz relevant sind und die der Kunde beim Erwerb der Lizenz gemacht hat (z. B. die Anzahl der Mitarbeiter bei einer Netzwerk- oder Firmenlizenz), so hat er Beuth die geänderten Gegebenheiten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

5.7 Endet die Laufzeit einer Lizenz, fallen die damit eingeräumten Rechte vollständig zurück. Soweit Produkte oder Teile davon auf Datenträgern oder Hardware des Kunden aufgezeichnet sind und der Kunde zur Nutzung nicht mehr berechtigt ist, ist die Aufzeichnung zu vernichten oder vollständig zu löschen; diese Vernichtung oder Löschung ist gegebenenfalls vom Kunden gegenüber Beuth schriftlich zu bestätigen.

6 Elektronische Rechnung, Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Beuth ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

6.2 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist in den Zusatzbedingungen festgelegt, die für das jeweils bestellte Produkt gelten.

6.3 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei Online-Diensten, Normen-Ticker, Abos usw.) ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung nach Rechnungsstellung für den Leistungszeitraum von einem Jahr im Voraus zu leisten. Im Übrigen ist die Vergütung fällig und ohne Abzug zu zahlen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme.

6.4 Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 Euro (es sei denn, der Kunde weist nach, dass Mahnkosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die Mahnkostenpauschale entstanden sind) sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls Beuth ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Beuth berechtigt, diesen geltend zu machen.

6.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden Beuth Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist Beuth berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuliefern. Bei Vorkasse wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeliefert.

6.6 Kunden, die keine Verbraucher sind, stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

6.7 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei Online-Diensten, Aktualisierungsdiensten, Abos usw.) behält Beuth sich Änderungen der Vergütung frühestens für das dem Vertragsschluss nachfolgende Kalenderjahr vor,

  • soweit die zuvor geltende Vergütung innerhalb eines Jahres um nicht mehr als 20% erhöht wird und soweit die Erhöhung einer Kostensteigerung entspricht, die bei Beuth für die Herstellung oder den Vertrieb der betroffenen Produkte oder Leistungen eingetreten ist (z. B. wegen höherer Personalkosten, höherer Kosten für die verwendete Infrastruktur, für verwendete Lizenzen, beauftragte Subunternehmer oder ähnliche Kosten) und die von Beuth nicht durch gegebenenfalls eingetretene Kostenersparnisse ausgeglichen werden kann; oder
  • soweit der Leistungsumfang erweitert wird und die Erhöhung im Verhältnis die Leistungsumfangerweiterung nicht überschreitet.

Der Kunde wird über die Erhöhung der Vergütung mindestens einen Monat im Voraus in Textform benachrichtigt. Innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag, den die Änderungen betreffen, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen worden, wird der betreffende Vertrag zu der geänderten Vergütung fortgeführt.

7 Produktanpassung

7.1 Bei Dauerschuldverhältnissen ist Beuth berechtigt, das vertragsgegenständliche Produkt zu ändern und insbesondere auch dessen Leistungsumfang einzuschränken oder von höheren Systemanforderungen abhängig zu machen, und zwar

  • zur vorbeugenden Behebung von Fehlern, die Beuth hinsichtlich des Produkts unabhängig von dessen Nutzung durch den Kunden bekannt werden,
  • zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit,
  • aus lizenzrechtlichen Gründen,
  • sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, oder
  • zur Anpassung an den technologischen Fortschritt. Die Änderung zur Anpassung an den technologischen Fortschritt setzt voraus, dass sich rechtliche Vorschriften oder technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse geändert haben, die für den typischen Einsatzzweck des Produkts von nicht nur unerheblicher Bedeutung sind.

7.2 In Fällen, die über die in Ziffer 7.1 genannten hinausgehen, ist Beuth bei Dauerschuldverhältnissen zur Änderung des vertragsgegenständlichen Produkts nur berechtigt, wenn Beuth den Kunden über die Änderung mindestens einen Monat im Voraus benachrichtigt. Innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag über die Bereitstellung des Produkts zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen worden, wird der Vertrag mit dem geänderten Produkt fortgeführt.

8 Gewährleistung

8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder den Zusatzbedingungen nichts anderes ergibt, gelten für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Beuth wird die vertraglichen Leistungen mit der üblichen, den Anforderungen eines Verlages entsprechenden Sorgfalt erbringen. Zu einem großen Teil beruhen Inhalte, die Beuth mit den Produkten zur Verfügung stellt, auf den Zulieferungen Dritter. In diesen Fällen haftet Beuth nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Inhalte oder deren Auswahl. Soweit für ein Produkt von Beuth bibliographische Daten genutzt werden (z. B. für das Vorliegen oder den Zeitpunkt der Zurückziehung oder des Ersatzes einer technischen Regel oder sonstiger Informationen zu technischen Regeln), sind die Angaben maßgeblich, die von der DIN Software GmbH in der DITR-Datenbank (DIN-Software Informationsdienst über Technische Regeln) nachgewiesen werden.

8.3 Garantien für die Beschaffenheit der Leistungen übernimmt Beuth nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Keine Garantie bilden Beschreibungen der Leistung in Werbematerialien, auf den Internetseiten des Beuth Webshops oder in der jeweiligen Produktdokumentation. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt Beuth gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, generell keine Haftung.

8.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Beuth nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

8.5 Gegenüber Kunde, die keine Verbraucher sind, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Mängelansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Beuth, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9 Haftungsbeschränkungen

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder den Zusatzbedingungen nichts anderes ergibt, haftet Beuth bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet Beuth – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beuth vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Beuth jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Für den Verlust von Daten des Kunden und deren Wiederherstellung haftet Beuth nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

9.4 Die sich aus den vorstehenden Ziffern 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Beuth nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Beuth einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

10.1 Soweit sich aus den für das jeweilige Produkt geltenden Zusatzbedingungen nichts anderes ergibt, werden Verträge über Dauerschuldverhältnisse (z. B. über Online-Dienste, Aktualisierungsdienste, Abos usw.) mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr geschlossen.

10.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung bedarf der Textform.

11 Hinweise zum Anwenden von Normen

11.1 DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Wer sie verwendet, hat für richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. DIN-Normen sind nicht einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsmäßiges Verhalten im Regelfall. Sie können nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Es ist auch zu berücksichtigen, dass DIN-Normen nur den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik berücksichtigen können.

11.2 Durch das Anwenden von DIN-Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Eine Haftung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und derjenigen, die an der Aufstellung der DIN-Normen beteiligt sind, ist ausgeschlossen.

11.3 Jeder, der beim Anwenden einer DIN-Norm auf eine Unrichtigkeit oder die Möglichkeit einer unrichtigen Auslegung stößt, wird gebeten, dies dem DIN unverzüglich mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können.

12 Datennutzung

12.1 Personenbezogene Daten des Kunden nutzt Beuth zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Zudem dienen die Daten dazu, den Kunden über Angebote der DIN-Gruppe zu informieren; dem kann der Kunde jederzeit widersprechen.

12.2 Ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Datenschutz sind unter www.beuth.de/datenschutzhinweis zu finden.

13 Widerrufsrecht für Verbraucher

13.1 Beuth räumt Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ein. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

13.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei

  • Verträgen zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

13.3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist,

– die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden,
– die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird,
– die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, oder
– die Ware(n) in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn keiner der genannten Fälle einschlägig ist.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 58885700-00, E-Mail: kundenservice@beuth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das (unten Ziff. 13.4) beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Falls die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, holen wir diese auf unsere Kosten ab.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 58885700-00, E-Mail: kundenservice@beuth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das (unten Ziff. 13.4) beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 58885700-00, E-Mail: kundenservice@beuth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das (unten Ziff. 13.4) beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung(en) während der Widerrufsfrist beginnen soll(en), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung(en) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung(en) entspricht.“

13.4 Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 58885700-00, E-Mail: kundenservice@beuth.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)/ die Lieferung der folgenden digitalen Inhalte(*): __________________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________________________
Name des/der Kunden: _______________________________________________
Anschrift des/der Kunden: _____________________________________________
Unterschrift des/der Kunden
(nur bei Mitteilung auf Papier): _________________________________________
Datum: ___________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.


14 Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherstreitschlichtungsstelle

14.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Beuth und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Beuth in Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Beuth jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

14.3 Beuth nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teil.

Stand: April 2023

Zusatzbedingungen Normen-Flatrate

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) stellt dem Kunden („Kunden“) die Normen-Flatrate aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen bereit, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen. Die Normen-Flatrate ist ein rabattiertes Kontingent technischer Regeln, welches der Kunde vollständig im Voraus bezahlt und innerhalb eines Nutzungszeitraums von 365 Tagen ab Freischaltung über die Internetseiten des Beuth Webshops in elektronischer Form abrufen kann.

2. Das Kontingent enthält ausschließlich sofort lieferbare (d. h. insbesondere keine vormerkbaren) technische Regeln entweder der Normenwerke

  • DIN, DIN EN, DIN EN ISO, DIN ISO, DIN IEC,  DIN ETS und unter Ausschluss von DIN-Normen mit VDE/DKE Klassifikation und DIN-Spezifikationen wie z. B. DIN SPEC, PAS und DIN-Fachbericht („Normen-Flatrate DIN“), und/oder
  • VDI unter Ausschluss von VDI-Handbüchern („Normen-Flatrate VDI“), oder
  • ISO unter Ausschluss von ISO-Guide, ISO-TTA und ISO Handbooks („Normen-Flatrate ISO“).
  • DVS („Normen-Flatrate DVS")

3. Der Kunde kann während des Nutzungszeitraums lediglich ein (1) Kontingent beziehen.

4. Nach dem Ablauf des Nutzungszeitraums entfällt die Möglichkeit, im Nutzungszeitraum nicht abgerufene technische Regeln des Kontingents abzurufen. Darüber wird der Kunde vor dem Ende des Nutzungszeitraums per E-Mail hingewiesen. Nicht abgerufene technische Regeln werden dem Kunden nicht erstattet.

Zusatzbedingungen Normen-Ticker

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) stellt dem Kunden („Kunden“) den Normen-Ticker aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen bereit, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen.

2. Der Normen-Ticker bezieht sich auf eine bestimmte, für jeden Kunden individuell zusammengestellte Auswahl von veröffentlichten und über Beuth beziehbaren technischen Regeln („Normenauswahl“). Die Normenauswahl beinhaltet solche technischen Regeln, die vom Kunden entweder

  • online mittels des Service-Tools „Ihr Normen-Ticker“ ausgewählt oder
  • in Textform (z. B. per E-Mail) ausgewählt und von Beuth innerhalb einer angemessenen Frist bestätigt worden sind; für die Angemessenheit der Frist ist insbesondere der Umfang der vom Kunden ausgewählten technischen Regeln maßgeblich; beinhaltet die Bestätigung von Beuth eine technische Regel, die der Kunde nicht ausgewählt hatte, teilt der Kunde dies Beuth unverzüglich mit.

Gibt der Kunde bei seiner Auswahl nur die Hauptnummer einer technischen Regel an, werden alle zu dieser technischen Regel gehörenden Teile in die Normenauswahl einbezogen.

3. Beuth schließt eine technische Regel aus der Normenauswahl aus, sobald sie zurückgezogen, ersetzt oder aus anderen Gründen vom Regelsetzer nicht weiter veröffentlicht wird oder nicht mehr über Beuth bezogen werden kann. Sobald und soweit für die ausgeschlossene technische Regel eine Ersatz- oder Folgeausgabe veröffentlicht wird, die über Beuth bezogen werden kann, ersetzt Beuth die ausgeschlossene technische Regel durch die Ersatz- oder Folgeausgabe in die Normenauswahl.

4. Im Rahmen einer Umfeldrecherche schlägt Beuth dem Kunden zweimal pro Kalenderjahr technische Regeln zur Aufnahme in dessen Normenauswahl vor, die einen fachlichen Bezug zu den technischen Regeln der Normenauswahl besitzen. Grundlage des Vorschlags bilden alleine die technischen Regeln der Normenauswahl, nicht jedoch weitere Umstände (z. B. über das Unternehmen oder die Produkte des Kunden), auch wenn sie Beuth bekannt sind.

5. Beim Normen-Ticker (Grundleistungen) überwacht Beuth für den Kunden dessen Normenauswahl daraufhin, ob und welche technischen Regeln der Normenauswahl zurückgezogen oder ersetzt worden sind. Über das Ergebnis der Überwachung informiert Beuth den Kunden mindestens einmal pro Monat per E-Mail.

6. Beim Normen-Ticker/dok überwacht und informiert Beuth nach Ziffer 5 (Grundleistungen). Zusätzlich bezieht der Kunde technische Regeln, ohne dass es dafür im Einzelfall einer gesonderten Bestellung bedarf, gemäß der Bestellung des Normen-Tickers. Die Bestellung des Normen-Tickers legt insbesondere die konkrete Bezugsform (gedruckt oder – soweit geeignet – elektronisch online/ auf Datenträger, z. B. DVD) sowie die Lizenzart (Einzelplatz- oder Netzwerklizenz) und den Lizenzumfang (Anzahl der Mitarbeiter und Standorte) der technischen Regeln fest.

7. Beim Normen-Ticker/kompakt überwacht und informiert Beuth nach Ziffer 5 (Grundleistungen) und bezieht der Kunde technische Regeln gemäß Ziffer 6. Zusätzlich stellt Beuth dem Kunden eine Software zur Verwaltung ausschließlich der technischen Regeln, die der Kunde im Rahmen des Normen-Tickers bezieht, zeitlich befristet für die vertragliche Laufzeit bereit. Die Bestellung des Normen-Tickers legt die konkrete Art der Bereitstellung fest (online/ auf Datenträger, z. B. DVD).

8. Der Bezug der technischen Regeln durch den Kunden erfolgt zum Listenpreis unter Berücksichtigung einschlägiger Mitgliedsrabatte (z. B. des DIN-Mitgliedsrabattes). Insoweit, als der Kunde die technischen Regeln bereits als gedruckte Exemplare rechtmäßig erworben hatte; erfolgt der Bezug zu einem Zehntel des Listenpreises.

Stand: April 2022

Zusatzbedingungen Online-Dienste

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) stellt dem Kunden („Kunden“) Online-Dienste aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen bereit, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen. Online-Dienste sind Sammlungen von Dokumenten (insbesondere technische Regeln wie zum Beispiel DIN-Normen) zu einem bestimmten Thema oder Fachgebiet, die Beuth dem Nutzer zum Online-Zugriff bereitstellt. Vertragsgegenstand ist nicht der Kauf der Dokumente, sondern die Berechtigung des Nutzers, online auf Auszüge der Datenbank im Rahmen des jeweiligen Online-Dienstes für die Dauer des Vertrages zugreifen zu können.

2. Beuth strebt eine Verfügbarkeit der Online-Dienste von nicht unter 99% im Jahresmittel an. Nicht von der Verfügbarkeit erfasst sind Ausfallzeiten wegen routinemäßiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen dienstags zwischen 17:00 Uhr und 24:00 Uhr. Während der Verfügbarkeit erhält Beuth die Verbindung zwischen dem Server, auf dem der Online-Dienst gehostet ist, und dem Internet aufrecht, so dass unter normalen Umständen marktübliche Verbindungsbrandbreiten und Datenübertragungsgeschwindigkeiten erreicht werden. Beuth ist nur für die ordnungsgemäße Funktion des Servers und die Anbindung bis zur Internet-Schnittstelle verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein störungsfreier Zugang zum Internet außerhalb des Verantwortungsbereichs von Beuth geleistet werden kann.

3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Online-Dienstes den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und, sofern erforderlich, für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen. Der Kunde wird Beuth unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind.

4. Wird der Online-Dienst mit der Zugangskennung des Kunden genutzt, werden die Nutzungshandlungen dem Kunden zugerechnet. Die Zurechnung entfällt in dem Umfang, wie der Kunde nachweisen kann, dass die Nutzungshandlung nicht vom ihm stammt und er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

5. Eine Software zur Darstellung oder Recherche gehört nicht zum Lieferumfang. Der Kunde hat die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu schaffen.

Stand: April 2022

Zusatzbedingungen Beratungsleistungen

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) erbringt gegenüber dem Kunden („Kunden“) Beratungsleistungen aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen.

2. Beratungsleistungen erbringt Beuth insbesondere im Zusammenhang mit dem Management von technischen Regeln für den Kunden. Die Beratungsleistungen können zum Beispiel die Bereitstellung von fachbezogenem Know-how oder die Unterstützung bei der Erstellung von Bedarfs- und Durchführbarkeitsanalysen umfassen.

3. Soweit Beuth dazu nicht ausdrücklich und schriftlich den Auftrag übernommen hat, umfassen die Beratungsleistungen nicht die Überprüfung von Informationen, Daten oder Unterlagen, die der Kunde Beuth zur Verfügung stellt, insbesondere nicht auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Schlüssigkeit oder sachliche Richtigkeit. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach der Ausführung einer Beratungsleistung ereignen, verpflichten Beuth nicht, die ausgeführte Beratungsleistung zu aktualisieren oder zu überarbeiten. Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

4. Beuth ist berechtigt, sich zur Erbringung der Beratungsleistungen Dritter zu bedienen. Soweit Beuth sich zur Erbringung der Beratungspflichten Dritter bedient, steht die Leistungspflicht von Beuth unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte richtig und rechtzeitig leistet; ist dies nicht der Fall, wird Beuth den Kunden unverzüglich informieren sowie etwaige für die ausbleibende Leistung bereits geleistete Zahlungen erstatten.

5. Der Kunde stellt Beuth auch ohne besondere Aufforderung sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen über den Kunden und dessen Unternehmen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung, die für die Ausführung der Beratungsleistungen erforderlich sind oder von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Informationen, Daten und Unterlagen, die erst während der Ausführung der Beratungsleistungen bekannt werden.

Stand: April 2022

Zusatzbedingungen Anzeigenaufträge

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) bearbeitet für den Kunden („Kunden“) Anzeigenaufträge aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen.

2. Anzeigenaufträge sind Aufträge des Kunden über die Schaltung eines Werbemittels, um es in Produkten von Beuth zu verbreiten, insbesondere in Publikationen in elektronischer oder gedruckter Form oder auf Internetseiten wie zum Beispiel in Online-Diensten (z. B. Bannerwerbung). In Publikationen in gedruckter Form können Werbemittel auch Bei-/Einhefter oder Beilagen sein. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Ein Anspruch auf Verbreitung in einer bestimmten Ausgabe einer Publikation (z. B. bei Zeitschriften) oder an einem bestimmten Platz besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

3. Beuth verbreitet das Werbemittel nur, wenn es inhaltlich weder gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Beanstandungen des Deutschen Werberates verstößt. Sofern der Kunde bei der Beauftragung das Werbemittel nicht vorlegt, kann Beuth dessen Verbreitung ablehnen, wenn sie Beuth aus technischen Gründen unzumutbar ist. Über die Ablehnung wird Beuth den Kunden unverzüglich informieren und dem Kunden für die Verbreitung bereits in Rechnung gestellte Beträge erstatten.

4. Bei der Verbreitung auf Internetseiten wie zum Beispiel in Online-Diensten strebt Beuth eine Wiedergabe des Werbemittels an, welche dem jeweils üblichen technischen Standard entspricht. Beuth verletzt diese Wiedergabepflicht insbesondere nicht dadurch, dass Kommunikationsnetze anderer Betreiber gestört sind, Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) unvollständig und/oder nicht aktualisiert sind oder der Ad-Server nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach dem auftragsgemäßen Beginn der Verbreitung ausfällt. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Der Ausschluss von Mitbewerbern des Kunden bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Anzeigen in Publikationen kann er nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.

6. Der Kunde räumt Beuth an den Werbemitteln diejenigen örtlich unbegrenzten urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und verbreitungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur auftragsgemäßen Verbreitung des Werbemittels erforderlich sind. Bei der Verbreitung in elektronischen Publikationen oder auf Internetseiten gehören dazu insbesondere auch das Recht zur Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Der Kunde garantiert gegenüber Beuth, dass die auftragsgemäße Verbreitung des Werbemittels weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorschriften verletzt. Der Kunde verpflichtet sich, Beuth von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, die im Zusammenhang mit der auftragsgemäßen Verbreitung des Werbemittels gegen Beuth erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Der Kunde trägt auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

7. Der Kunde liefert Beuth das Werbemittel maschinell oder in Druckschrift beschrieben in dem Format, gemäß den technischen Spezifikationen und einschließlich derjenigen technischen Mediadaten, wie sie von Beuth jeweils vorgegeben sind. Werbemittel, die auf Internetseiten verbreitet werden sollen (z B. Bannerwerbung), liefert der Kunde spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn; solange der Kunde das Werbemittel nicht liefert, kann Beuth ab dem Schaltungsbeginn statt des Werbemittels ein Default-Banner seiner Wahl schalten, wobei dessen AdImpressions dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8. Angelieferte Beilagen müssen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt sein. Da Beilagen maschinell eingelegt werden, übernimmt Beuth nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen in die Publikation. Beuth prüft nicht die Stückzahl der angelieferten Beilagen – die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu fehlerhafter Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Beuth garantiert keine bestimmte Platzierung der Beilage in der Publikation.

9. Beuth prüft das angelieferte Werbemittel nicht auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere nicht hinsichtlich Rechtschreibung oder Grammatik. Korrekturabzüge (generell erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert. Sendet der Kunde den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Erhalt zurück, so gilt der Korrekturabzug als zur Verbreitung genehmigt, es sei denn, dem Kunden wurde eine andere Frist mitgeteilt. Hierauf wird der Kunde bei Übermittlung des Korrekturabzugs gesondert hingewiesen. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden dem Kunden von Beuth gesondert in Rechnung gestellt.

10. Angelieferte Werbemittel bewahrt Beuth längstens bis zu 3 Monate nach der letztmaligen Verbreitung auf.

11. Bei der Verbreitung eines Werbemittels auf Internetseiten wie zum Beispiel in Online-Diensten hält Beuth innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Kunden zum Abruf bereit:

  • Zahl der AdImpression auf das Werbemittel in einem Reportingzeitraum von 7 Tagen
  • Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet

Stand: April 2022

Zusatzbedingungen Veranstaltungen


  1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) erbringt gegenüber dem Kunden („Kunden“) Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen. Veranstaltungen sind von Beuth angebotene Seminare, Tagungen, Kurse, Workshops oder Webinare, auch wenn sie spezifisch für einen konkreten Kunden konzipiert sind (z. B. Inhouse-Seminare oder Training-on-the-Job), auch wenn Beuth dafür kein Entgelt verlangt (z. B. kostenfreie Info-Veranstaltungen, für die Beuth keine Teilnahmegebühr verlangt).
  2. Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung zurücktreten (Stornierung). Bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Teilnahmegebühr, danach wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, dass der Kunde einen Ersatzteilnehmer stellt, der an Stelle des Kunden die Teilnahmegebühr begleicht. Gegen eine Bearbeitungspauschale von zusätzlich 50 € zuzüglich MwSt. kann der Kunde auf eine andere von Beuth angebotene Veranstaltung innerhalb eines Jahres umbuchen.
  3. Entgeltfreie Veranstaltungen kann Beuth nach eigenem freiem Ermessen jederzeit absagen. Entgeltpflichtige Veranstaltungen kann Beuth aus wichtigen, von Beuth nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere bei Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmeranzahl) spätestens sechs Werktage vor Beginn absagen. Wenn möglich, bietet Beuth dem Kunden in diesem Fall eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung an, ohne dafür Umbuchungskosten zu verlangen. Bei Nichtinanspruchnahme werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, können aus der Absage nicht geltend gemacht werden. Insbesondere werden Kosten, die durch die Absage entstehen (zum Beispiel eventuell zu tragende Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten), durch Beuth nicht ersetzt.
  4. Beuth behält es sich vor, einzelne Vorträge, Referenten und/oder Inhalte einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, es sei denn, dass dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt wird. Ebenso kann Beuth Termine und/oder Orte der Veranstaltung ändern, es sei denn, dass dafür keine triftigen Gründe vorliegen und dadurch berechtigte Interessen des Kunden wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Veranstaltung kann in Bild und/oder Ton dokumentiert werden. Der Kunde willigt ein, dass Bild- und/ oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auf denen der Kunde erkennbar wiedergegeben ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Berichterstattung ganz oder teilweise veröffentlicht werden. Ausgenommen davon ist die Dokumentation von Webinaren. Bei einer Dokumentation von Webinaren werden keine Beiträge der Kunden (Bild, Ton oder Chat) aufgezeichnet.


Stand: August 2023
 

Zusatzbedingungen Normungs-Monitor

1. Die Beuth Verlag GmbH, Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin („Beuth“) stellt dem Kunden („Kunden“) den Normungs-Monitor aufgrund der nachfolgenden Zusatzbedingungen bereit, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beuth vorrangig ergänzen.

2. Beuth sucht für den Kunden mindestens einmal alle 30 Tage, erstmalig unmittelbar nach Abschluss des Bestellprozesses, nach vom Kunden frei gewählten Suchbegriffen in den Beuth- und DIN-eigenen Datenbanken, in denen die Metadaten zu Normungsvorhaben und –projekten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene (DIN, CEN, ISO) gepflegt werden. Andere Datenbanken oder –quellen durchsucht Beuth nicht, insbesondere durchsucht Beuth nicht die Volltexte von Normen, Normentwürfen oder anderen (Zwischen-)Ergebnissen der Normungs- oder Standardisierungsarbeit.

3. Anschließend informiert Beuth den Kunden über das Suchergebnis per E-Mail sowie als Datensatz (.csv-Datei). Findet Beuth einen Suchbegriff, informiert Beuth den Kunden über das betroffene Normungsvorhaben bzw. -projekt mit den folgenden Informationen:

  • Dokumenten-Nr.
  • Titel
  • Status (z. B. Neues Normungsvorhaben, Veröffentlichung Norm-Entwurf)
  • Kurzreferat (soweit vorhanden)
  • Termine (z. B. Einspruchsfristen)
  • Link zum entsprechenden Normungsprojekt oder zuständigen Normungsgremien
  • Normenausschuss (nur in der .csv-Datei)
  • Arbeitsgremium (nur in der .csv-Datei)

Zusätzlich werden unterhalb der Suchtreffer die Suchbegriffe angezeigt, auf die der jeweiligen Suchtreffer zurückzuführen ist. Findet Beuth keinen Suchbegriff, wird der Kunde auch darüber informiert.

4. Der Kunde wählt seine Suchbegriffe über sein Kundenkonto im Beuth-Webshop. Hierbei kann der Kunde sowohl einzelne als auch kombinierte Suchbegriffe wählen. Beuth stellt dem Kunden eine allgemeine, nicht auf die besonderen Bedürfnisse des Kunden abgestimmte Vorschlagsliste zur Verfügung. Der Kunde kann die Suchbegriffe jederzeit ändern. Die Änderung berücksichtigt Beuth turnusgemäß bei der nächsten Suche.

5. Der Normungs-Monitor umfasst ausschließlich die ausdrücklich beschriebenen Leistungen (Suche und Information). Nicht von den Leistungen umfasst sind insbesondere der Betrieb und/oder die Pflege der Datenbanken. Beuth steht nicht dafür ein, dass die Datenbanken die tatsächlichen Umstände richtig wiedergeben und damit insbesondere, dass die Datenbanken alle stattfindenden oder geplanten Normungsvorhaben und –projekte vollständig und richtig erfassen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung des Normungs-Monitors den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und, sofern erforderlich, für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen. Der Kunde wird Beuth unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind.

7. Wird der Normungs-Monitor mit der Zugangskennung des Kunden genutzt, werden die Nutzungshandlungen dem Kunden zugerechnet. Die Zurechnung entfällt in dem Umfang, wie der Kunde nachweisen kann, dass die Nutzungshandlung nicht vom ihm stammt und er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

Stand: Dezember 2023